Rechtliches
Kundenerstinformation
Gemäß § 15 VersVermV sowie §§ 12 und 12a FinVermV
Stand: 10. August 2026
1. Anbieter
Lahmeyer Finance Consulting GmbHGeschäftsführer: Stefan Lahmeyer
Kerschensteinerstraße 9
55239 Gau-Odernheim
Telefon: 06733 949434
Telefax: 06733 949435
E-Mail: info@lahmeyer-consulting.de
Internet: www.lahmeyer-consulting.de
2. Gewerberechtlicher Status
Die Lahmeyer Finance Consulting GmbH ist tätig als:
Versicherungsmakler
mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO
Honorar-Finanzanlagenberater
mit Erlaubnis gemäß § 34h Abs. 1 GewO in Verbindung mit § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler
mit Erlaubnis gemäß § 34i Abs. 1 GewO
Immobilienmakler
mit Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Darlehensvermittler
mit Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO
Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO umfasst derzeit Darlehensverträge mit Ausnahme der unter § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO fallenden Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge.
3. Zuständige Erlaubnisbehörden
Für die Tätigkeit gemäß § 34d GewO
Industrie- und Handelskammer für RheinhessenSchillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
Internet: www.rheinhessen.ihk24.de
Für die Tätigkeiten gemäß § 34c, § 34h und § 34i GewO
Verbandsgemeinde Alzey-LandWeinrufstraße 38
55232 Alzey
Telefon: 06731 409-0
Internet: www.alzey-land.de
Die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater wurde der Lahmeyer Finance Consulting GmbH von der Verbandsgemeinde Alzey-Land erteilt.
4. Eintragung im Vermittlerregister
Die Lahmeyer Finance Consulting GmbH ist im Vermittlerregister unter folgenden Registrierungsnummern eingetragen:
- Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO: D-ATR8-W43LU-73
- Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34h GewO: D-H-152-W6FC-30
- Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO: D-W-152-ASLS-80
Registerstelle
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Internet: www.vermittlerregister.info
5. Beratung bei Versicherungsvermittlung
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.
6. Vergütung bei der Versicherungsvermittlung
Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler kann – abhängig von der jeweils getroffenen Vereinbarung und dem vermittelten Versicherungsprodukt – erfolgen durch
- eine unmittelbar vom Kunden zu zahlende Vergütung,
- eine in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage bzw. Provision, die vom Versicherungsunternehmen gezahlt wird,
- andere Zuwendungen,
- oder eine Kombination der vorgenannten Vergütungsarten.
Die konkrete Art der Vergütung richtet sich nach der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung und dem jeweiligen Versicherungsprodukt.
7. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
Die Lahmeyer Finance Consulting GmbH hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Versicherungsunternehmen.
Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen halten keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an der Lahmeyer Finance Consulting GmbH.
8. Honorar-Finanzanlagenberatung
Die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater umfasst die Anlageberatung und Vermittlung zu Finanzanlagen gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO.
Dies sind insbesondere Anteile oder Aktien an
- inländischen offenen Investmentvermögen,
- offenen EU-Investmentvermögen sowie
- ausländischen offenen Investmentvermögen,
die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
Im Rahmen dieser Erlaubnis werden Beratungsleistungen zu einer hinreichenden Anzahl von am Markt angebotenen Finanzanlagen erbracht.
9. Vergütung bei der Honorar-Finanzanlagenberatung
Die Vergütung der Honorar-Finanzanlagenberatung erfolgt durch den Anleger auf Grundlage einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
Zuwendungen von Dritten, insbesondere von Produktgebern, werden nicht als Vergütung behalten. Soweit im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung dennoch Zuwendungen von Dritten anfallen, werden diese an den Anleger ausgekehrt.
10. Vergütung bei sonstigen Leistungen
Im Zusammenhang mit eigenständigen Leistungen, insbesondere der Ruhestands- und Vermögensplanung, erfolgt die Vergütung durch den Auftraggeber auf Grundlage einer gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung.
11. Schlichtungsstellen für Versicherungsvermittlung
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können insbesondere folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 3210006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 2210052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de Zurück zur Startseite